Jeder der selber Motorrad fährt weiß, dass es durch Fahrfehler anderer oder auch selbst, schnell mal zu Unfällen kommen kann. Da Motorräder keine Knautschzone besitzen, sind die Fahrer daher größeren gefahren ausgesetzt als im Auto.
Seit dem 01.01.1976 gibt es daher für Motorradfahrer die Helmtragepflicht. 1978 wurde das Gesetz für Moped- und Mokickfahrer ausgeweitet. Seit dem 01.10.1985 golt dies ebenfalls für Mofafahrer.
Der Absatz in der Straßenverkehrsordnung wurde zwei 2005 nochmal überarbeitet und trat zum 01.01.2006 in Kraft. Im Paragraph21 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung legt hier folegendes fest:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. ²Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
Um hier eine Vorgabe zu schaffen, was genau ein geeigneter Schutzhelm ist, wurde für Motorradhelme die ECE-Norm 22/05 festgelegt. Motorradhelme fallen unter diese Norm, wenn bestimmte Tests wie z. B. der Belastbarkeit des Kinnriemens, die Haltbarkeit und verschiedene Tests der Stoßdämpfung standhalten. Erst dann entsprechen Helme diese Norm und sind als geeinigt für den Straßenverkehr gekennzeichnet. Helme die der Vorgabe entsprechen sind mit einem entsprechenden Label am Helm gekennzeichnet.
Jedoch hat der Gesetzgeber eine kleine Grauzone gelassen. Der Satz "muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen" legt lediglich fest, dass der Schutzhelm geeinigt sein muss und nicht den amtlichen Vorgaben, also der ECE-Norm 22/05 entsprechen muss.
Muss ich Strafe zahlen wenn ich einen Helm ohne ECE 22/05 trage?
Sollten Sie keinen Helm der Norm ECE 22/05 tragen, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle daher auch nicht mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder ähnlichen Sanktionen gemäß Verkehrsrecht rechnen. Sollten Sie jedoch nicht einmal einen geeigneten Helm (Fahrrradhelme, Kopftuch) aufweisen können, kann ein Bußgeld von 15 Euro verhängt werden.
Info:
Diese Regelung ist derzeit nur in Deutschland so festgelegt. Manche Länder im europäischen Ausland hingegen, nehmen die ECE-Norm sehr ernst und können zu Bußgeldern führen.
Wer hier kein Risiko eigehen möchte, empfhlen wir die Bores Gensler Kult oder Classic Helme. Diese entsprechen der ECE-Norm 22/05 und haben einen angenehmen Tragekomfort und sehen zudem stylisch aus.
Sollten Sie mehr Fragen zu der ECE-Norm und den Bores Helmen Helmen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder dem Kontaktformular.
MOTORELLO